Bürgerinfo zur Afrikanischen Schweinepest

Amt Lebus, den 04. 03. 2021

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

 

auf Grund der Situation durch die Afrikanischen Schweinepest, informieren wir hiermit

über die Restriktionsgebiete um die Fundstellen von ASP-infizierten Wildschweinen sowie über die geltenden Verhaltensweisen.
 

Die Restriktionsgebiete werden wie folgt festgelegt:Karte

  • ein „gefährdetes Gebiet”,
  • als innerer Bereich dieses gefährdeten Gebiets ein „Kerngebiet”
  • sowie um das „gefährdete Gebiet” eine „Pufferzone”


 Für den Amtsbereich Lebus gilt folgendes:

1) als gefährdetes Gebiet:

Lebus mit Lebus, Mallnow; Podelzig; Reitwein;

2) als Pufferzone um das gefährdete Gebiet:

Lebus nur Schönfließ, Wulkow bei Booßen, Wüste Kunersdorf; Treplin

 

Eine Karte der festgelegten Gebiete ist unter https://lk-mol.maps.arcgis.com/apps/webappviewer/index.html?id=59c2a324ec6f42f988a7929ebe2548a5 eingestellt.

 

Was ist zu beachten?

 

1. Personen, Hunde, Fahrzeuge und Gegenstände, die mit Wildschweinen oder Teilen von

Wildschweinen in Berührung gekommen sein könnten, sind zu reinigen.

2. Hunde dürfen im gefährdeten Gebiet nicht frei umherlaufen. Es gilt eine strikte Leinenpflicht für

Hunde.

3. Jedes verendet aufgefundene Wildschwein ist unverzüglich unter Angabe des Fundortes (GPS-Daten) beim zuständigen Veterinäramt anzuzeigen.

 

Weitere Informationen sowie  finden Sie unter https://www.maerkisch-oderland.de/de/afrikanische-schweinepest.html oder erhalten Sie am Bürgertelefon im Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt des Landkreises MOL unter 03346 850-6969 in den Zeiten von:

Mo-Do 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr und Fr-So 8.00 Uhr bis 22.00 Uhr.