Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Gemeinde Treplin

Amt Lebus, den 10. 07. 2018

Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Treplin und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)