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Sachlicher Teilflächennutzungsplan Windenergie Gemeinde Treplin

Amt Lebus, den 10. 07. 2018

Abwägungs- und Auslegungsbeschluss zum Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie der Gemeinde Treplin und der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

 
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