Abkochgebot für Trinkwasser gilt weiterhin in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ Seelow

Amt Lebus, den 14.​09.​2026

Pressemitteilung 55/2026 | Seelow, 11.09.2026


Abkochgebot für Trinkwasser gilt weiterhin
in Teilen des Versorgungsgebietes des WAZ
Seelow

 

Der Wasser- und Abwasserzweckverband (WAZ) Seelow hat in
dieser Woche umfangreiche Netzspülmaßnahmen
durchgeführt und zusätzliche technische Maßnahmen durch
den Einsatz einer Fachfirma ergriffen. Die Maßnahmen zeigen
erste Wirkung, müssen jedoch, um die Ursache vollständig zu
beseitigen und die Trinkwasserqualität schnellstmöglich wieder
sicherzustellen, weitergeführt werden.
Das Abkochgebot gilt deswegen weiterhin für folgende Ortschaften:
Golzow einschließlich Heimstättensiedlung
Gorgast einschließlich Schäferei
Bleyen einschließlich Altbleyen und Kuhbrücke
Manschnow einschließlich Neu Manschnow
Küstrin-Kietz
Rathstock
Reitwein
Hathenow
Podelzig einschließlich Wuhden und Klessin
Sachsendorf einschließlich Werder

Alt Tucheband einschließlich Neu Tucheband
Hackenow


Derzeit kann noch nicht abgeschätzt werden, wann genau das
Abkochgebot aufgehoben wird. Über den Fortgang der Arbeiten
informieren der WAZ Seelow sowie der Landkreis MärkischOderland fortlaufend auf ihren Internetseiten. 

Wir bitten um Verständnis