Ausschreibung zur Wahl einer Schiedsperson
"Nicht richten, sondern schlichten"
Die Amtszeit der 2021 gewählten Schiedsperson läuft im Februar 2026 aus. Das Amt Lebus sucht für die Dauer
von 5 Jahren zur Besetzung des Ehrenamtes eine Schiedsperson und eine stellvertretende Schiedsperson.
Folgende Voraussetzungen müssen/sollen erfüllt sein:
Sie besitzen das Wahlrecht.
Sie haben das 25. Lebensjahr vollendet.
Sie haben Ihren ständigen Wohnsitz im Amtsbereich Lebus.
Sie besitzen Autorität und die Fähigkeit, sachlich, besonnen und vorurteilsfrei gegenüber den Streitparteien aufzutreten.
Sie besitzen einen, zur ordnungsgemäßen Wahrnehmung der Amtsgeschäfte ausreichenden
Bildungsgrad und verfügen über die, für die Amtsgeschäfte erforderliche Zeit.Sie möchten sich mit den geltenden Gesetzen und Vorschriften für den Aufgabenbereich vertraut
machen.
Schiedsperson kann dagegen nicht sein, wer
die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
unter Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt steht.
Aufgabe und Umfang der Schlichtungsstelle
Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich wahrgenommen.
Ziel ist die gütliche Schlichtung streitiger Rechtsangelegenheiten. Zur Vermeidung gerichtlicher
Auseinandersetzungen besteht die Aufgabe der Schiedsperson darin, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen und dadurch kleinere Meinungsverschiedenheiten und Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art zu schlichten und durch Abschluss eines protokollierenden Vergleichs zu beenden.
Die Schiedsperson erörtert mit den Parteien deren Vorstellungen von einer einvernehmlichen Regelung der Streitsache.
Die Schlichtungsverfahren werden in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten über vermögensrechtliche Ansprüche (z.B. Anspruch auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld) sowie über nichtvermögensrechtliche Streitigkeiten wegen Verletzung der persönlichen Ehre durchgeführt (z.B. Nachbarschaftsstreitigkeiten).
Zudem wird die Schiedsstelle als Vergleichsbehörde in Strafsachen gem. § 380 Absatz 1 StPO tätig (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, Körperverletzung oder Sachbeschädigung). Außerdem können sie den TäterOpfer-Ausgleich durchführen.
Die Schiedspersonen werden für die Dauer von 5 Jahren von dem Amtsausschuss Lebus gewählt und von dem Direktor des Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet, ihre Aufgaben gewissenhaft und unparteiisch zu erfüllen.
Bürgerinnen und Bürger des Amtes Lebus, die Interessen an der Ausübung des Ehrenamtes "Vorsitzender der Schiedsstelle" oder "Stellvertretende Schiedsperson" haben, reichen ihre aussagekräftige Bewerbung mit Lebenslauf bitte bis zum 03.11.2025
beim Amt Lebus - Der Amtsdirektor - Breite Straße 1 - 15326 Lebus ein.
Lebus, 08.10.2025
gez. Bartsch
Amtsdirektor



